Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Denise Drahtmüller und dem Auftraggeber. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und dem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Zustandekommen eines Vertrages
Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder WhatsApp erfolgen. Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Angebote können auch als Freitext im E-Mail-Verkehr erstellt werden. Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich per E-Mail akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag beinhaltet neben der gewünschten Leistung Location, Datum und Zeit sowie die Höhe des Honorars. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom Kunden storniert werden. Denise Drahtmüller kann jedoch jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von einem vereinbarten Vertrag zurücktreten.
Optionsbuchungen
Optionsbuchungen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Dienstleisters zu einem festgelegten Termin. Der Kunde hat 3 Tage nach Erhalt des Angebots Zeit, dieses anzunehmen. Die Option verfällt nach Ablauf der 3 Tage sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage beim Kunden, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Fremd- und Nebenkosten
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist.
Die Fahrtkosten werden mit 0,45 € pro km zzgl. USt. berechnet.
Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass der Make-up Artist dies zu vertreten hat, oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht zu einem vereinbarten Termin steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.
Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100 % – 3 Tage vor Termin
75 % – 7 Tage vor Termin
50 % – 14 Tage vor Termin
25 % – 21 Tage vor Termin
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.
Ausfall der Leistung
Kann das Styling des gebuchten Make-up Artists aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Make-up Artistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Make-up Artistin in diesem Falle nicht.
Haftung
Die Make-up Artistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Make-up Artistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Make-up Artistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).
Namensnennung
Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.
Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Make-up Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandene Fotografien etc. später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (Werbung) steht dem Make-up Artist ein zusätzlich angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.
Verwendung von Bildmaterial
Der Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der Nutzung durch den Make-up Artist einverstanden ist/ sind.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung galt das als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make-up Artists.
Besonderheiten beim Brautstyling
Probetermin
Vereinbarte Termine (auch Probetermine) sind mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Wird ein Termin kurzfristig abgesagt oder verschoben, können hierbei bis zu 100% des Stylingpreises anfallen, da ein Verdienstausfall besteht.
Am Tag der Probe wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Paketpreises fällig, welche gleichzeitig das Honorar der Probe darstellt. Diese wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Der Restbetrag zuzüglich der Fahrtkosten wird zum Hochzeitstag fällig. Die Beträge können in bar oder per Überweisung erfolgen. Termine finden im Wohnort der Stylistin statt.
Besonderheiten
Sollte sich die Location mehr als 70 km vom Wohnort des Make-up Artists weg befinden, müssen zusätzlich zum Brautstyling als Gesamtpaket mindestens zwei vollständige Gästestylings (Haare und Make-up) gebucht werden.
Denise Drahtmüller ist nicht verpflichtet, vorher nicht abgesprochene bzw. angemeldete Gästestylings umzusetzen.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten.
Bei einer späteren Vertragsauflösung (Brautstyling und Gästestylings) setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100 % – bis zu 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
80 % – bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
60 % – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
München, März 2021