Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Denise Drahtmüller und dem Auftraggeber. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Make-up Artistin und dem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Zustandekommen eines Vertrages
Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder WhatsApp erfolgen. Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Angebote können auch als Freitext im E-Mail-Verkehr oder über WhatsApp erstellt werden. Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich per E-Mail oder WhatsApp akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag beinhaltet neben der gewünschten Leistung Location, Datum und Zeit sowie die Höhe des Honorars. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom Kunden storniert werden. Denise Drahtmüller kann jedoch jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von einem vereinbarten Vertrag zurücktreten.
Optionsbuchungen
Optionsbuchungen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Dienstleisters zu einem festgelegten Termin. Der Kunde hat 3 Tage nach Erhalt des Angebots Zeit, dieses anzunehmen. Die Option verfällt nach Ablauf der 3 Tage sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage beim Kunden, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Fremd- und Nebenkosten
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist die Make-up Artistin berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die von der Make-up Artistin nicht zu vertreten ist.
Die Fahrtkosten werden mit 0,50 € pro km berechnet. Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn, Bus, Flug und Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass die Make-up Artistin dies zu vertreten hat, oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht zu einem vereinbarten Termin, steht der Make-up Artistin das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.
Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100 % – 3 Tage vor Termin
75 % – 7 Tage vor Termin
50 % – 14 Tage vor Termin
25 % – 21 Tage vor Termin
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.
Ausfall der Leistung
Kann das Styling der gebuchten Make-up Artistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Make-up Artistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Make-up Artistin in diesem Falle nicht.
Sollte es der Make-up Artistin durch Verspätungen des Auftraggebers oder dessen Gästen nicht möglich sein, die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden, ist eine Rückerstattung des gezahlten Betrags nicht möglich. Sollte es der Make-up Artistin durch Verspätungen ihrerseits nicht möglich sein, die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden, so verpflichtet sich die Make-up Artistin, dem Auftraggeber den Betrag für die nicht erfüllten Dienstleistungen vollständig zu erstatten.
Haftung
Die Make-up Artistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Make-up Artistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Make-up Artistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).
Namensnennung
Die Make-up Artistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheberin genannt zu werden.
Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern die Make-up Artistin für ihre Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält und die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien, etc. später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (Werbung), steht der Make-up Artistin ein zusätzlich angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.
Verwendung von Bildmaterial
Die Make-up Artistin ist berechtigt, Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der Nutzung durch die Make-up Artistin einverstanden ist/ sind.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung galt das als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Make-up Artistin.
Besonderheiten beim Brautstyling
Pflichten der Vertragsparteien
Die Make-up Artistin verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Wünschen des Auftraggebers an der vereinbarten Styling-Location auszuführen. Alle Werkzeuge und Produkte werden vom Make-up Artist hygienisch gehalten.
Alle Allergien und Unverträglichkeiten des Auftraggebers und/oder dessen Gästen müssen dem Make-up Artist vor dem Ausführen der Dienstleistung mitgeteilt werden. Wenn nötig wird ein Test des Produkts auf der Haut durchgeführt.
Vereinbarte Leistungen
Auf Wunsch können vom Auftraggeber weitere Dienstleistungen hinzugebucht werden. Diese Änderungen sind, je nach Verfügbarkeit der Make-up Artistin, bis spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstag möglich und erfordern die Schriftform.
Spontane Dienstleistungen am Hochzeitstag sind nach dem Abschluss der vertraglich gebuchten Leistungen möglich, sofern noch Zeit vorhanden ist. Die Make-up Artistin ist nicht verpflichtet, vorher nicht abgesprochene bzw. angemeldete Gästestylings umzusetzen. Die Ausführung dieser liegt im Ermessen der Make-up Artistin und wird dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.
Besonderheiten
Sollte sich die Location mehr als 50 km vom Wohnort des Make-up Artists entfernt befinden, müssen zusätzlich zum Brautstyling als Gesamtpaket mindestens zwei vollständige Gästestylings (Haare und Make-up) gebucht werden.
Bei einer Anfahrt vor 7 Uhr wird ein Aufpreis von 40 Euro berechnet.
Probetermin
Vereinbarte Termine (auch Probetermine) sind mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Wird ein Termin kurzfristig abgesagt oder verschoben, können hierbei bis zu 100% des Stylingpreises anfallen, da ein Verdienstausfall besteht.
Innerhalb von zwei Wochen nach Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung fällig, welche gleichzeitig das Honorar der Probe darstellt. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Der Restbetrag zuzüglich der Fahrtkosten wird zum Hochzeitstag fällig. Probetermine finden im Wohnort des Make-up Artists statt.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Bei einer Vertragsauflösung mit triftigem Grund ab Zeitpunkt der festen Buchung bis zu 24 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung wird einbehalten, auch wenn die Vertragsauflösung vor der Probe erfolgt.
Bei einer späteren Vertragsauflösung (Brautstyling und Gästestylings) setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100 % – bis zu 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
80 % – 27 bis 15 Tage vor dem Hochzeitstermin
60 % – ab 24 Stunden nach der Probe bis 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
Erscheint der Kunde ohne Absage nicht zu einem vereinbarten Termin steht dem Make-up Artist das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.
Honorar
Nach der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung fällig, welche gleichzeitig das Honorar der Probe darstellt. Diese Anzahlung wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Mit der Bestätigung und der Anzahlung ist der Termin am Hochzeitstag für den Auftraggeber fest gebucht. Der Restbetrag zuzüglich der Fahrtkosten ist am Hochzeitstag zu entrichten.
München, März 2024